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1.5 Umgang mit Heterogenität und Vielfalt
Das Merkmal Umgang mit Heterogenität und Vielfalt setzt sich aus vier Qualitätssätzen zusammen, die durch zentrale Aspekte präzisiert werden:
1.5.1 Analyse der Heterogenität
An der Schule werden zur Heterogenität der Schülerschaft gezielt Daten herangezogen, analysiert und interpretiert.
- Die Schule nimmt Aspekte von Heterogenität im Sinne von gelebter Vielfalt auf, pflegt und fördert diese.
- An der Schule werden Daten zur Heterogenität in den Lerngruppen und der Schule insgesamt analysiert.
- Lehrpersonen reflektieren, welche Aspekte von Heterogenität in welchen Zusammenhängen in ihren Lerngruppen bildungsrelevant werden können.
- An der Schule wird in den zuständigen Gremien festgelegt, wann ausgleichende Maßnahmen erforderlich sind, um einen fairen Zugang zu Bildungschancen und -abschlüssen zu ermöglichen.
- Bei Bedarf wird eine sonderpädagogische Diagnostik durchgeführt, um herauszufinden, welches Bildungsangebot Teilhabe und Aktivität fördern.
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1.5.2 Differenzierte Lern- und Bildungsangebote
An der Schule werden auf die Schülerschaft abgestimmte, differenzierte Lern- und Bildungsangebote zur Verfügung gestellt.
- Im Unterricht gibt es für leistungsstärkere sowie leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler differenzierte Lernangebote.
- Die Lern- und Bildungsangebote berücksichtigen sprachliche und kulturelle Unterschiede der Schülerinnen und Schüler.
- An der Schule werden differenzierte Lern- und Bildungsangebote bereitgestellt, die den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Dabei werden gezielt auch die Potentiale digitaler Systeme und Medien genutzt.
- Die Schule stellt ergänzend zum Regelunterricht attraktive und leicht nutzbare Förder- oder Zusatzangebote zur Verfügung.
- Die Ansprache und Dialogformen in der Schule berücksichtigen die sprachlichen Voraussetzungen und die kulturelle Diversität.
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1.5.3 Chancengerechte Lehr- Lernprozesse und Teilhabe
Durch entsprechende Gestaltung von schulartspezifischen Lehr- und Lernprozessen ermöglicht die Schule Chancengerechtigkeit und Teilhabe.
- Die Schule zeigt bereits bei der Schüleraufnahme, dass Prinzipien zur Herstellung von Chancengerechtigkeit gelten.
- Die Schule ermöglicht durch organisatorische Maßnahmen und die Bereitstellung von Ressourcen die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am schulischen Leben, insbesondere auch beim digitalen Lernen.
- Die Lehrpersonen sorgen im Unterricht dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihre unterschiedlichen Potenziale zeigen und voneinander lernen können.
- Die Schule versucht herkunftsbedingte Nachteile im Hinblick auf Chancengerechtigkeit durch kompensatorische Mittel zu reduzieren und nutzt dazu auch digitale Möglichkeiten.
- Die Lehrpersonen reflektieren die Gestaltung der Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern und weiteren am Schulleben beteiligten Partnern unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit.
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1.5.4 Chancengerechte Leistungsbewertung (inkl. individueller Nachteilsausgleich)
Die Lehrpersonen beachten bei der Bewertung von Lern- und Leistungsständen die Prinzipien der Chancengerechtigkeit.
- Die Lehrpersonen setzen Methoden ein, mit denen sie Leistungen von Schülerinnen und Schülern schulartspezifisch chancengerecht beurteilen können.
- Lernfortschritte und -produkte werden für alle Schülerinnen und Schüler in gleichem Maße kommuniziert und gewürdigt.
- Bei der Bewertung von Lernleistungen wird der Nachteilsausgleich berücksichtigt.
- Die Lehrpersonen reflektieren ihre persönlichen Voreinstellungen bei der Bewertung von Schülerleistungen.
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