Ziel- und Leistungsvereinbarungsprozess (ZLV-Prozess)
Aus der verbindlichen datengestützten Qualitätsentwicklung (§§ 32,114
SchG) für alle öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg leitet sich auch der Auftrag ab, dass Schulaufsicht und
Schulleitung im Rahmen von jährlichen Statusgesprächen Ziel- und Leistungsvereinbarungen abschließen. Diese
bilden eine Grundlage für den Schulentwicklungsprozess an der Schule vor Ort. Der neu gestaltete ZLV-Prozess soll ein
Dialog zwischen der Schulaufsicht und Schulleitung sein, in dem die nächsten Ziele gemeinsam festgelegt werden und erste Ideen
für passende Schulentwicklungsmaßnahmen notiert werden.
Der Referenzrahmen Schulqualität kann diesen Prozess unterstützen, indem er
- Orientierung hinsichtlich relevanter Themen für die Weiterentwicklung vor Ort bietet,
- hilft, vorliegende Daten über die Schule systematisch einzuordnen,
- den Blick auf mögliche Einflussfaktoren in der spezifischen Situation der Schule lenkt
- und grundsätzlich relevante Ziele für Schulen benennt.

Ist das Ziel einer Schule beispielsweise die individuelle Förderung am Nachmittag oder während der Unterrichtszeiten wirksamer
zu gestalten, können Schulleitung und Schulaufsicht Ideen für die konkrete Zielformulierung oder mögliche Maßnahmen im
Referenzrahmen finden.