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Ziel- und Leistungsvereinbarungsprozess (ZLV-Prozess)

Aus der verbindlichen datengestützten Qualitätsentwicklung (§§ 32,114 SchG) für alle öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg leitet sich auch der Auftrag ab, dass Schulaufsicht und Schulleitung im Rahmen von jährlichen Statusgesprächen Ziel- und Leistungsvereinbarungen abschließen. Diese bilden eine Grundlage für den Schulentwicklungsprozess an der Schule vor Ort. Der neu gestaltete ZLV-Prozess soll ein Dialog zwischen der Schulaufsicht und Schulleitung sein, in dem die nächsten Ziele gemeinsam festgelegt werden und erste Ideen für passende Schulentwicklungsmaßnahmen notiert werden.

Der Referenzrahmen Schulqualität kann diesen Prozess unterstützen, indem er

  • Orientierung hinsichtlich relevanter Themen für die Weiterentwicklung vor Ort bietet,
  • hilft, vorliegende Daten über die Schule systematisch einzuordnen,
  • den Blick auf mögliche Einflussfaktoren in der spezifischen Situation der Schule lenkt
  • und grundsätzlich relevante Ziele für Schulen benennt.
Hier sehen Sie ein karierte Fahne.

Ist das Ziel einer Schule beispielsweise die individuelle Förderung am Nachmittag oder während der Unterrichtszeiten wirksamer zu gestalten, können Schulleitung und Schulaufsicht Ideen für die konkrete Zielformulierung oder mögliche Maßnahmen im Referenzrahmen finden.

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