Ziel- und Leistungsvereinbarungsprozess (ZLV-Prozess)
Aus der verbindlichen datengestützten Qualitätsentwicklung (§§ 32,114 SchG) für alle öffentlichen Schulen
in Baden-Württemberg leitet sich auch der Auftrag ab, dass Schulaufsicht und Schulleitung im Rahmen von jährlichen
Statusgesprächen Ziel- und Leistungsvereinbarungen abschließen. Diese bilden eine Grundlage für den
Schulentwicklungsprozess an der Schule vor Ort. Der neu gestaltete ZLV-Prozess soll ein Dialog zwischen der Schulaufsicht und
Schulleitung sein, in dem die nächsten Ziele gemeinsam festgelegt werden und erste Ideen für passende
Schulentwicklungsmaßnahmen notiert werden.