Sie haben Fragen zum Referenzrahmen selbst oder zu seinen Verwendungsmöglichkeiten?
Der Referenzrahmen ist ein wichtiges Arbeitswerkzeug für die datengestützte Qualitätsentwicklung und bietet im Sinne einer „Landkarte zur Schulqualität“ den Schulen und weiteren beteiligten Akteuren eine leitende Orientierung. Durch seine wissenschaftliche Fundierung lenkt er den Blick auf zentrale Qualitäten und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der Schulqualität. Er kann dabei sowohl zur Ideengenerierung als auch zur Fokussierung genutzt werden. Diese Funktionen können im Prozess der Zielfestlegung, bei der Entscheidung für geeignete Qualitätsentwicklungsmaßnahmen und für die Auswahl passender Evaluationsthemen eingesetzt werden.
Relevante, meist externe Einflussfaktoren werden im Referenzrahmen als „Rahmenbedingungen“ und anzustrebende Ziele der Schule unter „Ergebnisse“ aufgelistet. Die Handlungsmöglichkeiten der Schule sind in den „Prozessen“ thematisch in vier Qualitätsbereiche untergliedert. Jeder Qualitätsbereich ist in mehrere Merkmale aufgefächert. Diese sind wiederum stichwortartig mit Qualitätssätzen unterfüttert. Zur vertieften Auseinandersetzung stehen Qualitätssätze ausformuliert und ergänzt um zentrale Aspekte in der „erweiterten Fassung des Referenzrahmens“ zur Verfügung.
Die drei Felder des Referenzrahmens Rahmenbedingungen, Prozesse und Ergebnisse werden als Systematik auch in anderen „Arbeitswerkzeugen“ für die schulische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung aufgegriffen. Ein Beispiel dafür ist das Schuldatenblatt.
Der Referenzrahmen fasst zentrale und evidenzbasierte Faktoren für die Qualität von Schule und Unterricht zusammen, da er auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bildungsforschung beruht. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Rahmen der Entwicklung des Referenzrahmens wurde eine Beteiligungsphase und eine Anhörungsphase im Land durchgeführt. Die dort erhaltenen Rückmeldungen sind in die nun vorliegende Fassung 2.1 eingeflossen. Auch zukünftig werden in angemessenen Zeitabständen Überarbeitungen die Aktualität des Referenzrahmens Schulqualität gewährleisten.
Der Referenzrahmen ist gültig für alle öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Dies schließt alle Schularten ein. Grundschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien sowie Berufliche Schulen.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Referenzrahmen Schulqualität, die ab den 1. August 2023 in Kraft tritt, sind Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden verpflichtet, sich bei Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung am Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die datengestützte Qualitätsentwicklung, die Statusgespräche mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen und Evaluationen (VwV vom 5. Dezember 2022, K.u.U. vom 09.01.2023, Seite 10).
Dem Kultusministerium ist es ein Anliegen, die Einführung des Referenzrahmens für das Schuljahr 2023/2024 gut vorzubereiten. Darum sind die Schritte der Implementation im Gesamtkonzept mitbedacht, aufeinander abgestimmt und werden seit Januar 2023 umgesetzt.
Die Kommunikation und Implementierung wird durch über das IBBW fortgebildete Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und dem ZSL durchgeführt. Im Zuge dieser Implementierungsphase werden sämtliche Akteure zielgruppenspezifisch mit dem Referenzrahmen, seiner Funktion und seinen konkreten Einsatzmöglichkeiten im Schul- und Arbeitsalltag vertraut gemacht werden. Hierzu wird auch die Einordnung innerhalb des Gesamtkonzepts der datengestützten Qualitätsentwicklung an Schulen aufgezeigt.
Für Partner wie Kirchen, Eltern, die Kommunen u. a. werden durch den Referenzahmen keine bindenden Vorgaben gemacht. Diese Personen können durch die VwV rechtlich nicht gebunden werden, da sich diese nur an das Landespersonal richtet. Im Sinne eines gemeinsamen Verständnisses ist der Referenzrahmen jedoch auch hier eine sinnvolle Grundlage für die gemeinsame Arbeit an der schulischen Qualität.
Der Referenzrahmen erfüllt die Funktion eines Impulsgebers für die Qualitätsentwicklung. Beispielsweise lassen sich Themen auswählen, die sich für eine Evaluation – intern oder extern – eignen könnten. Im Zusammenhang mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulleitung und Schulaufsicht bzw. bei den dazugehörigen Statusgesprächen unterstützt er die Akteure bei der Arbeit mit Zielen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Einordnung vorhandener Daten. Hierzu zählen z. B. die im Schuldatenblatt dargestellten Daten wie Prüfungsergebnisse, VERA-Ergebnisse, sonstige schulische Kennzahlen. Evaluationsergebnisse lassen sich mit Hilfe des Referenzrahmens thematisch einordnen. Dabei kann der Referenzrahmen mit den verorteten Daten weitere Impulse für die Qualitätsentwicklung liefern. Der Referenzrahmen ist auch ein Reflexionsinstrument, welches in Prozessen mit einbezogen werden kann, um das eigene Schulprofil zu schärfen oder Stärken der Schule weiter auszubauen. Auch Entwicklungsfelder der Schule können bei einer Reflexion mithilfe des Referenzrahmens identifiziert und anschließend in einem Qualitätsentwicklungsprozess weiterbearbeitet werden.
Personen in der Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung und Beratung können die Inhalte des Referenzrahmens in die Aus- und Fortbildung tragen bzw. sie der Beratung zugrunde legen, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anhand eines einheitlichen Qualitätsverständnisses zu erreichen. (siehe VwV des KM über den Referenzrahmen Schulqualität BW)
Der Referenzrahmen basiert auf den Ergebnissen der Bildungs- und Lehr-Lernforschung, der Organisations- und Schulforschung sowie auf den Ergebnissen von Studien zu Bedingungsfaktoren und erforderlichen Prozesseigenschaften für eine erfolgreiche Entwicklung an Schulen. Ein umfängliches Literatur- und Quellenverzeichnis ist in der „erweiterten Fassung“ des Referenzrahmens aufgeführt.