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1.7 Erziehungs- und Ausbildungspartnerschaften
Das Merkmal Lern- und Bildungsangebote setzt sich aus drei Qualitätssätzen zusammen, die durch zentrale Aspekte präzisiert werden:
1.7.1 Information und Austausch
Die Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten informieren einander über alles, was für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist.
- Die Schule holt Informationen über die besonderen Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen in ihren Familien ein, die für ihre individuelle Förderung sowie ihr selbstorganisiertes Lernen bedeutsam sind.
- Lehrpersonen tauschen sich mit Erziehungsberechtigten über individuelle Lernleistungen, die Situation in der Lerngruppe und das Wohlbefinden an der Schule aus. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei altersadäquat einbezogen.
- Die Schule bietet den Erziehungsberechtigten leicht wahrzunehmende und bedarfsgerechte (auch digitale) Möglichkeiten zum Austausch mit den Lehrpersonen.
- Die Schule stellt sicher, dass Erziehungsberechtigte die für sie bedeutsamen Informationen verständlich, regelmäßig und aktualisiert erhalten. Die Lehrpersonen pflegen dabei einen adressatengerechten Umgang mit ihrer Elternschaft.
- Die Schule gewährleistet durch adäquate Angebote den Informationsaustausch für alle Erziehungsberechtigten.
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1.7.2 Kontinuierliche Zusammenarbeit
Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte arbeiten gemeinsam kontinuierlich am Erziehungs- und Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler.
- Die Lehrpersonen sehen es als ihre Verantwortung an, systematisch und koordiniert mit den Erziehungsberechtigten als gleichgestellte Partner zusammenzuarbeiten.
- Die Lehrpersonen beraten die Erziehungsberechtigten hinsichtlich einer effektiven Unterstützung des Lernens im häuslichen Umfeld.
- Die Erziehungsberechtigten werden von der Schule ermuntert und in die Lage versetzt, ihre Stärken und Ressourcen im schulischen Geschehen einzubringen.
- Die Schule bietet Gelegenheiten, dass sich Erziehungsberechtigte gegenseitig austauschen und unterstützen können.
- Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über weitere außerschulische Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
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1.7.3 Lernortkooperation
In beruflichen Bildungsgängen arbeiten Lehrpersonen und Ausbildende bzw. betriebliche Partner gemeinsam und kontinuierlich am Erziehungs- und Bildungserfolg bzw. der Teilhabe der Schülerinnen und Schüler.
- Die Lehrpersonen informieren die Ausbildungspartner neben organisatorischen Abläufen bei Bedarf auch über Lernleistungen, die Situation in der Lerngruppe und berufspädagogische Schwerpunkte.
- Die Lehrpersonen stimmen nach Möglichkeit ihr berufspädagogischen Handeln mit den Ausbildern ab, insbesondere bei der Umsetzung der Handlungsfelder bzw. der Teilhabe am Arbeitsleben.
- Die Lehrpersonen nehmen Möglichkeiten wahr, mit den Ausbildungspartnern gemeinsame lernort-übergreifende Vorhaben durchzuführen.
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