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3.4 Kooperation mit Partnern


Das Merkmal Kooperation mit Partnern setzt sich aus fünf Qualitätssätzen zusammen, die durch zentrale Aspekte präzisiert werden:

3.4.1 Einbeziehung der Erziehungsberechtigten

Die Schulleitung ermöglicht es den Erziehungsberechtigten, ihre rechtlichen Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen und sich darüber hinaus in geeigneter Weise ins Schulleben einzubringen.

3.4.2 Kooperation mit (Aus-)Bildungspartnern

Im Rahmen von beruflichen Bildungsgängen sorgt die Schulleitung für eine systematische Kooperation mit den jeweiligen (Aus-)Bildungspartnern.

3.4.3 Regionale und überregionale Netzwerke

Die Schulleitung organisiert und nutzt Kooperationen bzw. Netzwerke mit regionalen und überregionalen Partnern der Schule.

3.4.4 Repräsentation der Schule

Die Schulleitung vertritt die Interessen förderlich für die Schule nach außen.

3.4.5 Kooperation mit Unterstützungssystemen des Kultusbereichs

Die Schule nutzt die Unterstützungsangebote im Kultusbereich gezielt für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.