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3.4 Kooperation mit Partnern
Das Merkmal Kooperation mit Partnern setzt sich aus fünf Qualitätssätzen zusammen, die durch zentrale Aspekte präzisiert werden:
3.4.1 Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
Die Schulleitung ermöglicht es den Erziehungsberechtigten, ihre rechtlichen Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen und sich darüber hinaus in geeigneter Weise ins Schulleben einzubringen.
- Erziehungsberechtigte werden gezielt angesprochen und ermutigt, ihre Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitwirkung wahrzunehmen.
- Die Schulleitung berücksichtigt die Vielfalt der Erziehungsberechtigten und entwickelt konstruktiv geeignete Mitwirkungsangebote.
- Schulleitung und Elternbeirat pflegen einen konstruktiven und regelmäßigen Austausch.
- Die Schulleitung ebnet den Erziehungsberechtigten den Weg zu einer konstruktiven Teilnahme an Gremien und Netzwerken der Schule.
- Die Schulleitung berücksichtigt die Mitwirkungsrechte und bezieht die Perspektive der Erziehungsberechtigten bei Schulentwicklungsprozessen mit ein.
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3.4.2 Kooperation mit (Aus-)Bildungspartnern
Im Rahmen von beruflichen Bildungsgängen sorgt die Schulleitung für eine systematische Kooperation mit den jeweiligen (Aus-)Bildungspartnern.
- Die Schulleitung gewährleistet, dass regelmäßig Gespräche zu den Lernortkooperationen stattfinden und die beruflichen Partner konstruktiv in den Gremien und Netzwerken der Schule mitwirken können.
- Die Schulleitung stellt sicher, dass die beruflichen Partner umfassend über relevante Ereignisse und Angelegenheiten der Schule informiert werden.
- Die Schulleitung achtet darauf, dass die Lehrpersonen die Ausbildungsorte ihrer Schülerinnen und Schüler kennen und den Kontakt zu den jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbildern pflegen.
- Die Schulleitung stellt sicher, dass Veränderungen von beruflichen Kompetenzanforderungen aus der Praxis aufgenommen werden und bei Bedarf ihren Niederschlag in der Unterrichtsgestaltung finden.
- Die Schulleitung organisiert die Abstimmung von Zusatzqualifikationen und Förderangeboten für einzelne Schülergruppen mit den beruflichen Partnern.
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3.4.3 Regionale und überregionale Netzwerke
Die Schulleitung organisiert und nutzt Kooperationen bzw. Netzwerke mit regionalen und überregionalen Partnern der Schule.
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Die Schulleitung fördert die Zusammenarbeit und Abstimmung mit Organisationen, Einrichtungen und Trägern in der Region, damit an der Schule unterrichtliche und außerunterrichtliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote entwickelt werden.
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Die Schulleitung hat die Kooperationen mit abgebenden und aufnehmenden sowie kooperierenden Bildungseinrichtungen verlässlich geregelt, um das Gelingen der Übergänge für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
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Die Schulleitung sorgt dafür, dass Kooperationen für eine zielgruppengerechte Studien- und Berufsorientierung implementiert sind.
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Die Schulleitung stellt Ressourcen zur Verfügung, um den Aufbau von Kooperationen und Vernetzungen zu ermöglichen.
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Die Schulleitung versteht ihre Schule als Teil des Bildungsangebots und des kulturellen Lebens ihres räumlichen Umfeldes und pflegt in diesem Sinne den Austausch und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, um Bildung nachhaltig zu gestalten.
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3.4.4 Repräsentation der Schule
Die Schulleitung vertritt die Interessen förderlich für die Schule nach außen.
- Die Schulleitung informiert die Öffentlichkeit über die Lernangebote, das besondere Profil sowie die Ergebnisse der Schule.
- Die Schulleitung vertritt authentisch und überzeugend die pädagogischen Grundsätze und den Bildungsauftrag der Schule in der Kooperation und Kommunikation mit den Partnern der Schule.
- Die Außenkontakte tragen zur Sicherung und Entwicklung des Lehrens und Lernens und der Schule insgesamt bei.
- Die Außenkontakte und Öffentlichkeitsarbeit werden auch dazu genutzt, um Ressourcen für die schulische Arbeit zu generieren.
- Die Schulleitung nutzt Rückmeldungen außerschulischer Partner als Impulse für die Qualitätsentwicklung der Schule.
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3.4.5 Kooperation mit Unterstützungssystemen des Kultusbereichs
Die Schule nutzt die Unterstützungsangebote im Kultusbereich gezielt für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.
- Die Schulleitung antizipiert die Komplexität des Gesamtsystems und nutzt dies für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren im Kultussystem.
- Die Schulleitung sorgt dafür, dass Angebote von Einrichtungen mit Unterstützungs- und/oder Beratungsfunktion an der Schule bedarfsorientiert genutzt werden.
- Die Schulleitung pflegt eine konstruktive Zusammenarbeit mit Behörden oder Institutionen, die als Schulträger für die Schule zuständig sind.
- Die Schulleitung nutzt ggf. die Kooperation mit Seminaren und Hochschulen im Rahmen der Lehrerausbildung, um aktuelle Impulse zur Weiterentwicklung des Unterrichts aufzugreifen.
- Die Schulleitung kooperiert insbesondere bei der Digitalisierung und Schulentwicklung in Netzwerken.
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