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4.3 Datengewinnung
Das Merkmal Datengewinnung setzt sich aus drei Qualitätssätzen zusammen, die durch zentrale Aspekte präzisiert werden:
4.3.1 Unterricht im Mittelpunkt
An der Schule werden regelmäßig Daten zu schulischen Prozessen und Ergebnissen erhoben, insbesondere zum Lehren und Lernen.
- Daten, welche Auskunft über Lernstände und Leistungen der Schülerinnen und Schüler geben, werden regelmäßig erhoben.
- Die Datenerhebungen ermöglichen es, Entwicklungsverläufe in Bezug auf das Lernen der Schülerinnen und Schüler nachzuvollziehen.
- Es werden regelmäßig Daten erhoben, die das schulbezogene Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen bzw. das wahrgenommene Schulklima widerspiegeln.
- Es werden gezielt Daten zu relevanten und priorisierten Themen im Zusammenhang mit den Entwicklungsmaßnahmen der Schule erhoben.
- Erziehungsberechtigte und außerschulische Partner werden zu für sie und die Schule relevanten Themen gezielt befragt.
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4.3.2 Evaluationsplanung
Evaluationen werden systematisch geplant und vorbereitet.
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In einem Evaluationsauftrag der Schule wird klar bestimmt, was durch die Evaluation gemessen bzw. geklärt werden soll und wozu die Daten genutzt werden sollen.
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Datenquellen, Erhebungsmethoden und Instrumente werden so gewählt, dass die Evaluation ihrem Zweck entsprechend verwertbare Daten liefern kann.
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Die Planung der zeitlichen Abfolge der einzelnen Schritte der Evaluation ist den Beteiligten bekannt und in die Jahresplanung der Schule eingebunden.
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Lehrpersonen werden bei Bedarf für die Anwendung von Erhebungsmethoden und Instrumenten geschult.
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Die Erhebungsmethoden und Instrumente sind so konzipiert oder ausgewählt, dass sie mit vertretbarem Aufwand durchführbar sind. Hierfür stehen den Schulen Angebote vom Unterstützungssystem wie ZSL, LMZ/KMZ und IBBW, zur Verfügung, die fortlaufend angepasst und erweitert werden.
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4.3.3 Evaluationsdurchführung
Die Durchführung von Evaluationen erfolgt systematisch und unter Einbezug der Beteiligten.
- Den beteiligten Personen ist bekannt, wozu die Evaluationen durchgeführt werden.
- Die Rechte, Sicherheit und Würde der an der Evaluation Beteiligten werden gewahrt.
- Die Daten werden sachgerecht ausgewertet und adressatengerecht aufbereitet, bei Bedarf unter Einbeziehung des Unterstützungssystems.
- Die Durchführung, die Auswertung und die Ergebnisse werden leicht nachvollziehbar dokumentiert.
- Die Ergebnisse werden den Beteiligten zeitnah und adressatengerecht zurückgemeldet.
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