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4.4 Datenanalyse und Datennutzung
Das Merkmal Datenanalyse und Datennutzung setzt sich aus drei Qualitätssätzen zusammen, die durch zentrale Aspekte präzisiert werden:
4.4.1 Analyse des Datenblatts
Die Schule analysiert regelmäßig zur Verfügung gestellte schulbezogene Daten im Hinblick auf die eigene Schul- und Unterrichtsentwicklung.
- Die schulischen Daten werden ggf. unter Einbezug der Referenzwerte und Trendverläufe systematisch und regelmäßig analysiert und interpretiert.
- Auf Grundlage der Datenanalyse werden Handlungsbedarfe identifiziert und mögliche Konsequenzen abgeleitet.
- Der Prozess der Ergebnisanalyse und die Begründungen für die Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar dokumentiert.
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4.4.2 Analyse von weiteren Kennzahlen und Evaluationsergebnissen
Die Schule analysiert Ergebnisse aus internen und ggf. bedarfsorientierten externen Evaluationen sowie weitere schulische Kennzahlen für die eigene Schul- und Unterrichtsentwicklung.
- Die vorliegenden Daten werden zu selbstgesetzten Erwartungshorizonten in Beziehung gesetzt.
- Die Schule interpretiert ihre Daten und Trendverläufe unter Einbeziehung ihrer Rahmenbedingungen, eigener Erfahrungen und unterschiedlicher Perspektiven.
- Unerwartete Ergebnisse oder nicht intendierte Effekte werden in der Datenanalyse beachtet.
- Die Schule identifiziert aus den Resultaten der Datenanalyse Handlungsbedarfe für ihre Unterrichts- und Schulentwicklung.
- Als Grundlage für die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen sind die Prozesse der Ergebnisanalyse und die Begründungen für Schlussfolgerungen nachvollziehbar dokumentiert.
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4.4.3 Ableitung neuer Zielsetzungen
Die identifizierten Handlungsbedarfe münden in konkrete Zielformulierungen bzw. Ziel-und Leistungsvereinbarungen mit der Schulaufsicht und unterstützen die Qualitätsentwicklung der Schule.
- Die identifizierten Handlungsbedarfe werden mit möglichen weiteren schulischen Entwicklungsthemen, die sich z. B. aus Anforderungen der Schulaufsicht ergeben, ergänzt.
- Die Handlungsbedarfe werden in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen Schulleitung und Schulaufsicht priorisiert.
- Bei der Festlegung von Handlungsbedarfen werden die vorhandenen Ressourcen und mögliche Risiken berücksichtigt.
- Die ausgewählten Handlungsbedarfe bilden die Grundlage für die Formulierung und Planung von Zielen und entsprechenden Entwicklungsmaßnahmen (Ziel- und Leistungsvereinbarung).
- Die Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) ist Ausgangspunkt für die jeweils nächsten Schritte der schulischen Qualitätsentwicklung. Durch die regelmäßige Bilanzierung und Aktualisierung der ZLV im Statusgespräch trägt diese zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Schule bei.
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